Sie benötigen ein unabhängiges Unfall-/ Schadengutachten?

Ein professionelles Unfallgutachten ist die Grundlage für die Abwicklung all Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung. Diese tragen auch die Kosten für das Schadengutachten. Der eklatante Unterschied zu einem Kostenvoranschlag: Er deckt nicht jeden Ihrer Ansprüche ab (wie zum Beispiel die Fotodokumentation des Fahrzeugs und die Ermittlung der Vorschäden oder die Angabe, ob das Auto noch verkehrssicher ist).

Wie setzen Sie also Ihre Forderungen gegen den Schädiger in vollem Umfang durch? 

Lassen Sie von uns fach- und sachgerecht alle Beweise aufnehmen, die die Schadenhöhe und den Umfang des Schadens bestimmen. Wir erstellen ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Unfallgutachten, das zahlreiche Vorteile bietet und vor Gericht als Beweis anerkannt wird. 

Welche Vorteile hat ein Unfallgutachten?

  • Für die lückenlose Beweissicherung erstellen wir eine detaillierte Dokumentation des Schadens. So können Sie die Mängel umfassend fach- und sachgerecht beheben lassen und es entstehen später keine Unstimmigkeiten über das Ausmaß des Schadens.
  • Mit unserem Unfallgutachten können Sie eine Wertminderung in Anspruch nehmen. Anhand verschiedener Faktoren wie Reparaturart, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung Ihres Autos. Die Berechnungsmethoden für diese sogenannte merkantile Wertminderung sind sehr vielfältig – wir klären Sie über die für Sie beste Variante auf.
  • Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen rechtlich ein Mietwagen zu. Oft wird der Wert des Autos nur pauschal geschätzt. In unserem Unfallgutachten berechnen wir die Ihnen tatsächlich zustehende Mindest-Mietwagenklasse.
  • Auf Wunsch prüfen wir nach der Reparatur Ihres Fahrzeugs, ob Ihr Wagen fach- und sachgerecht instand gesetzt wurde. Durch diese sogenannte Rechnungsprüfung können Sie die Qualität der Arbeiten verlässlich einschätzen.
  • Ihr Fahrzeug hat nach dem Unfall einen Totalschaden? Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert für Ihren Wagen (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) sowie seinen Restwert. Die regulierende Versicherung rechnet im Normalfall auf Basis des Gutachtens ab.
  • Wenn Sie sich den Schaden an Ihrem Fahrzeug auszahlen lassen möchten, dient unser Unfallgutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage. Diese sogenannte fiktive Abrechnung des Schadensersatzes fällt häufig zu Ihren Gunsten aus.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchten, müssen Sie alle Reparaturen angeben. Dieses Prinzip des deutschen Rechtes nennt sich „Treu und Glauben“: Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Wertbemessungsfaktoren zu offenbaren (auch die negativ wirkenden). Unser Unfallgutachten dokumentiert den exakten Schadenumfang für den späteren Verkauf.
  • Sie möchten den Mietwagen nicht in Anspruch nehmen? Dann haben Sie das Recht, sich den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs erstatten zu lassen. Hierfür ermitteln wir im Unfallgutachten den Ihnen zustehenden Tagessatz.
  • Sofern Sie an dem Haftpflichtschaden keine Teilschuld tragen, ist das unabhängige und freie Schadengutachten FÜR SIE KOSTENLOS! Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
  • Lassen Sie ein Unfallgutachten grundsätzlich immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen durchführen. Nur wenn das Schadengutachten frei von jeglicher Interessengruppe erstellt wurde, gilt es als neutrale Beweissicherung

Wer trägt die Kosten eines freien Sachverständigen?

Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Sofern Sie der Unfallgeschädigte sind (Sie sind nicht Schuld an dem Unfall), müssen die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Vorausgesetzt die Grenze zum Bagatellschaden ca. 750,- € – 1.000,- € wurde nicht überschritten. Sollte ein Bagatellschaden vorliegen, dann ist es ratsam hier kein Gutachten, sondern lediglich einen günstigeren Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auch die Gebühren für den Kostenvoranschlag müssen dann von dem Schädiger oder dessen Versicherung übernommen werden. Für eine volle Kostenübernahme ist vorausgesetzt, dass Sie keinerlei Teilschuld an dem Schadenereignis haben. Bei einer vorliegenden Teilschuld oder Mithaftung an dem Unfall, müssen Sie die Sachverständigenkosten anteilig der ermittelten Haftungsquote tragen.

Ein Beispiel hierfür wäre, dass bei einem Schadenereignis festgestellt wurde, dass Ihr Unfallgegner lediglich 70% an dem Schadenereignis Schuld trägt. Folglich ergibt sich eine Mithaftung an dem Unfall in Höhe von 30% zu Ihren Lasten. Somit werden die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung nur in Höhe von 70% übernommen. Die übrigen 30% der Gutachterkosten, müssen aufgrund der Haftungsquote von Ihnen selbst getragen werden. 
Als Unfallverursacher ist es meist so, dass Sie die Kosten für einen freien Sachverständigen selbst tragen müssen. Dies kann sich jedoch dann lohnen, wenn dadurch Ihre Unschuld, eine wesentlich höhere Schadenssumme oder gar ein Betrugsfall bewiesen werden kann. Bei allen anderen Gutachtenarten, ausgenommen Schadengutachten im Haftpflichtfall, trägt in aller Regel der Auftraggeber die Kosten des freien Sachverständigen. 

Sie bekommen bei uns:

  • Unfall-/Schadengutachten
  • Kurzgutachten/Kostenvoranschlag
  • Reparatur- und Nutzungsausfallbestätigung
  • Leihwagen

Schnell. Diskret. Kompetent.

Ablauf bei der Erstellung eines Kfz-Gutachtens:


1. 

Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenfrei und unabhängig. Wir klären Ihren Schadenfall und stehen mit Rat und Tat zur Seite. In der Regel bekommen Sie noch am selben Tag einen Termin, um das Unfallfahrzeug zu besichtigen.

2.

Wir begutachten Ihr Fahrzeug
Wie Sie es mögen: Wir untersuchen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle. Kompetent und vor allem unabhängig. Wir nehmen alle Unfallschäden auf und beraten Sie gerne über alles rund um die Schadensregulierung.

3.

Gutachtenerstellung

Nach der Prüfung des Fahrzeugs schreiben wir Ihr Gutachten. Hier kalkulieren wir die Schadenssumme Ihres Unfalls und senden Ihnen die Unterlagen nach Wunsch per Post oder per E-Mail zu.

Rufen Sie gleich an: 

0176  34243995

Mo. - Fr.  8:00 - 18:00 Uhr